FAQ

Alle Fragen zur Mietkautionsbürgschaft ( auch: Kautionsversicherung ) finden Sie im folgenden Abschnitt in unserer FAQ. Sollten Sie weitere Fragen zur Kautionsversicherung haben, senden Sie uns diese einfach über unser Kontaktformular.

 

Was ist eine Kautionsbürgschaft?

Bei einer Mietwohnung ist es üblich als Sicherheit bei der Anmietung eine Kaution beim Vermieter zu hinterlegen. Die kann bis zu drei Monatsmieten betragen. Ein Betrag, der bei den sonstigen anfallenden Kosten, die ein Umzug mit sich bringt, nicht zu vernachlässigen ist. Der hohe Betrag der Kaution muss nun aber nicht mehr auf Ihren Schultern lasten. Das neue Modell der Kautionsbürgschaft nimmt Ihnen diese Last ab. Sie zahlen eine geringe jährliche Gebühr von 4,7% Ihrer Kautionssumme (mindestens aber 50 EUR). Im Gegenzug bürgen wir für Sie bei Ihrem Vermieter. Sie erhalten von uns eine Bürgschaftsurkunde, welche dem Vermieter übergeben wird. Sie haben so den Vorteil Ihr Bargeld, welches Sie im Normalfall für die Kaution der Wohnung aufbringen müssten, andersweitig zu nutzen.

 

Wie kann der Mieter / die Mieterin die Vorteile der Kautionsbürgschaft nutzen?

Der Mieter / die Mieterin füllt den Online-Antrag der R+V Versicherung auf mietkautionsportal.de aus. Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung erhält er / sie per Post seine Bürgschaftsurkunde, welcher er / sie dem Vermieter aushändigt.

 

Wie sicher ist die Datenübertragung?

Die eingegebenen Daten werden per SSL-Verschlüsselung an die R+V Versicherung übertragen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Rubrik Datenschutz.

 

Wie hoch ist die jährliche Prämie?

Die jährliche Prämie beträgt 4,7% der Kautionsumme, mindestens aber 50,00 EUR

 

Wie hoch darf der Betrag der Kautionsumme sein?

Der maximale Kautionsbetrag, für den mietkautionsportal.de eine Bürgschaft der R+V Versicherung aushändigt, beträgt 12.000,00 EUR.

 

Wer kann eine Kautionsbürgschaft beantragen?

Mieter und Vermieter/Verwalter können einen Antrag auf eine Kautionsbürgschaft stellen.

 

Wann kann der Mieter eine Bürgschaft kündigen?

Der Mieter kann jederzeit die Kautionsbürgschaft schriftlich kündigen. In diesem Fall bezahlt er an den Vermieter die Kautionssume in gleicher Höhe.

 

Was geschieht bei einem Schadenfall?

Die R+V Versicherung zahlt im Schadenfall dem Vermieter die geforderte Kautionssumme. Vorraussetzung ist natürlich ein gerechtfertigter Anspruch des Vermieters. Der Mieter hat innerhalb von 14 Tagen die Möglichkeit Beweise vorzulegen, um eine Auszahlung an den Vermieter zu verhindern.

 

Kann die Mietkautionsbürgschaft der R+V auch bei einem bestehendem Mietverhältnis abgeschlossen werden?

Die R+V Mietkautionsbürgschaft kann auch bei einem bereits bestehenden Mietverhältnis abgeschlossen werden. Der Vermieter muss mit der Ablösung der bereits hinterlegten Barkaution durch eine Bürgschaftsurkunde einverstanden sein und diesem Austausch zustimmen. Nachdem der Vermieter vom Mieter die Bürgschaftsurkunde erhalten hat, kann der Vermieter dem Mieter die schon gezahlte Kautionssumme zurückzahlen.

 

Was ist eine Mietkaution?

Eine Mietkaution, oder auch Mietsicherheit ist eine Zahlung, welche der Mieter einer Wohnung oder eines anderen Mietobjektes an den Vermieter zahlt. Die Zahlung einer Mietkaution ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber dennoch in den meisten Fällen angewendet.

Das Mietverhältnis kann nicht gekündigt werden, wenn die Zahlung der Mietkaution unterbleibt. In diesem Fall muss der Vermieter die Zahlung der Mietkaution vor Gericht einklagen.

Die Mietkaution beträgt oft das Dreifache der Kaltmiete und ist somit ein, nicht zu vernachlässigender Faktor bei der Wohnungssuche. Daher ist es ratsam diese Kosten zu sparen. Mit einer Mietkautionsbürgschaft der R+V können Sie sich das Geld für die Mietkaution sparen und es für wichtigere Ausgaben bei Ihrem Umzug verwenden.